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HENSCHOTERMEER

Antrag auf Freistellung

Der Henschotermeer ist ein Tageserholungsgebiet und es ist daher nicht gestattet, den Henschoter See ohne Ausnahmegenehmigung für Fotoaufnahmen/ (Drohnen-) Aufnahmen für geschäftsbezogene Werbung oder Filmaufnahmen zu nutzen. Ebenfalls ohne Ausnahmegenehmigung ist es nicht gestattet, Prospekte, Werbematerialien mit Bildern des Henschoter Sees zu verwenden oder Waren zu verkaufen, Versammlungen abzuhalten, ohne dass eine schriftliche Ausnahmegenehmigung vorliegt. Das bedeutet, dass Sie für diese Anlässe eine Ausnahmegenehmigung mit dem unten stehenden Formular beantragen müssen. Auf der Grundlage dieser Informationen teilen wir Ihnen mit, ob wir Ihnen eine Genehmigung erteilen und senden Ihnen einen Kostenvoranschlag für die Erteilung der erforderlichen Ausnahmegenehmigung zu.

Am Henschotermeer gilt die folgende Platzordnung, an die sich jeder Besucher halten muss.